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Ein Wespennest in der Mietwohnung stellt für die Bewohner eine Gefahr dar und muss beseitigt werden. Das kann nur ein professioneller Insektenbekämpfer wie BK Schädling durchführen. Die Kosten liegen beim Vermieter.
Wo ist das Wespennest?
Bei einem Wespennest in der Mietwohnung gibt es keinen Schadensverursacher. Schließlich kann niemand eine Wespenkönigin dazu bestimmen, an einem bestimmten Ort ihr Nest zu bauen.
Beispiel 1:
Ein Wespennest direkt in der Mietwohnung
Wenn das Wespennest in der Wohnung selbst befindet, verhält es sich wie bei jedem Insektenbefall, der nicht vom Mieter zu verantworten ist. Nur, wenn der Mieter durch Unsauberkeit oder Einschleppen selbst für den Befall mit Insekten verantwortlich ist, muss er für die Beseitigung aufkommen. Ein solcher Fall ist bei einem Wespennest in der Mietwohnung auszuschließen. Baut die Wespenkönigin also irgendwo in der Wohnung, zum Beispiel hinter Paneelen oder den bei Wespen durchaus beliebten Rollladenkästen, muss der Vermieter die Kosten für die Beseitigung zahlen. Diese Regelung gilt auch, wenn der Mieter selbst einen Fachmann wie uns beauftragt, um das Wespennest aus der Mietwohnung zu beseitigen.
Beispiel 2:
Ein Wespennest an den Außenanlagen
Wespen schätzen für den Nestbau auch hölzerne Elemente an Balkonen, Terrassen oder Dachvorsprüngen. Da kommen selbst hölzerne Bodenplatten in Frage. Das kann nicht nur für Sie, sondern auch für Ihre Haustiere gefährlich werden. Wenn diese Elemente und Einbauten zur Wohnung selbst gehören, dann ist der Vermieter auch für die Beseitigung und deren Kosten verantwortlich. Das trifft aber nicht auf Einbauten und Ausbauelemente zu, die der Mieter selbst angebracht oder vom Vormieter übernommen hat. Bei einem Nest unter Bodenplatten kann also sowohl der Vermieter als auch der Mieter in der Kostenverantwortung stehen, je nachdem, wem diese Platten gehören. Wählen die Wespen die Balkonmöbel des Mieters, muss dieser selbst für die Beseitigung aufkommen.
Kann ein Mieter Mietminderung geltend machen?
Durch ein Wespennest in der Mietwohnung ist die Wohnqualität auf jeden Fall gemindert. Aber die Frage, in welchem Umfang Abzüge von der Miete getätigt werden können, ist kaum eine pauschale Aussage möglich. Hier helfen Mieterbund und Verbraucherberatung weiter. Ein Fachanwalt für Mietrecht muss spätestens dann konsultiert werden, wenn sich ein Konflikt zwischen Mieter und Vermieter anbahnt. Aber in der Regel sollten beide Seiten ein Interesse an einer zügigen Beseitigung der Gefahr haben, die ein Wespennest in der Mietwohnung darstellt. Eine fachgerechte Beseitigung durch einen Fachmann wie BK Schädling sollte in jedem Fall so früh wie möglich erfolgen. Eine wespenfreie Wohnung hilft auch dem Mieter mehr als eine Mietminderung.